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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Vereinbarung treffen Kunde/ Auftraggeber* und Dienstleister HAJ-Records

*In Folge männlich und weiblich gleichermaßen bedeutend. 

 

 

1.    ÖFFNUNGSZEITEN

HAJ-Records ist Montag bis Samstag von 11:00-17:00 Uhr geöffnet. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind, nach schriftlicher oder telefonischer Absprache, möglich.

 

2.    LEISTUNGEN

Bei HAJ-Records werden folgende Leistungen angeboten: Musik und Audio Produktionen, Songwriting, Beat Production, Electronic Music Producer Kurse, DJ Kurse, Recording, Mixing und Mastering.

 

  1. HAFTUNG

Der Kunde ist für Schäden, die durch unbeaufsichtigtes Bedienen der Geräte oder fahrlässiges Verhalten im Tonstudio entstehen zur Gänze haftbar. Der Kunde bestätigt, dass er selbst oder seine Haftpflichtversicherung für etwaige Schäden aufkommen kann. Dies gilt darüber hinaus auch für Beschädigungen oder den Verlust von Leihgeräten der Firma HAJ-Records.

Für Personen unter 18 Jahren haften ausschließlich die Erziehungsberechtigten. HAJ-Records übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten oder Instrumenten von Kunden oder für körperliche Verletzungen, sofern möglich, während der Dienstleistungen.

 

4.    TERMINVEREINBARUNG

Termine werden zwischen HAJ-Records und dem Kunden schriftlich vereinbart. Bei gebuchten Kursen hat der Kunde das Recht zwei Termine, ohne jegliche Folgen, zu verschieben. Weitere Verschiebungen durch den Kunden sind nicht möglich und die Termine entfallen somit. Alle Termine eines Gruppenkurses werden im Vorfeld fixiert und sind nicht verschiebbar.

Sollte ein Termin durch HAJ-Records, wegen Krankheit oder Ähnlichem, abgesagt werden, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten.

Erscheint der Kunde unpünktlich zum vereinbarten Termin, wird die verlorene Zeit nicht nachgeholt. Die festgelegten Zeiten behalten ihre Gültigkeit.

 

5.    PREISE UND ZAHLUNGEN

Sämtliche Preise sind in Euro (€) angegeben.

HAJ-Records ist berechtigt, Anzahlungen zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, ist HAJ-Records zur Stornierung berechtigt.

Sobald eine Anzahlung in Höhe von 50% des Preises vom Kunden getätigt wurde, beginnt HAJ-Records am Auftrag zu arbeiten. Bei Beendigung des Projekts ist der restliche Betrag mit Rechnungserhalt binnen 14 Tagen fällig. Bei Buchung eines Kurses ist ebenfalls eine Anzahlung in Höhe von 50% des Preises zu leisten. Der restliche Betrag ist entweder vor dem ersten Termin zu überweisen bzw. am ersten Kurstag bar zu begleichen.

Sollte eine Dienstleistung durch den Kunden vorzeitig abgebrochen werden, ist HAJ-Records berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag zu verlangen.

Bei vorzeitiger Beendigung einer Dienstleistung durch HAJ-Records werden dem Kunden nur bereits geleistete Arbeitsstunden verrechnet.

Die Verrechnung der Leistung erfolgt nach tatsächlich verbrauchten Einheiten zu Stück- oder Stundenpreisen oder pauschal. Werden Preise nach Stunden berechnet, ist die vom Tonstudiobetrieb gemessene Zeit maßgebend, wobei jede angefangene halbe Stunde voll berechnet wird.

Fremdkosten (Sprecher, Musiker, Sänger, o.Ä.) gehen, wenn nicht anders vereinbart, zur Gänze auf den Kunden über.

 

 

6.    WIDERRUFSRECHT

Der Kunde kann von seiner verbindlichen Anmeldung/ Buchung innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, zurücktreten. 

Das Widerrufsrecht erlischt, sobald HAJ-Records mit der Arbeit, an der vom Kunden gebuchten Dienstleistung, beginnt.

 

 

7.    STORNOBEDINUNGEN

 

7.1 Storno Kursangebote

Keine Stornogebühr: Der Kunde storniert einen Kurs 71 Tage (und mehr) vor Kursbeginn. Bereits geleistete Anzahlungen werden zur Gänze rücküberwiesen.

80 € Stornogebühr: Der Kunde storniert 57-70 Tage vor Kursbeginn

180 € Stornogebühr: Der Kunde storniert 29-57 Tage vor Kursbeginn

Voller Kurspreis: Der Kunde storniert 1-28 Tage vor Kursbeginn oder erscheint nicht zum Kursbeginn

Nicht zu tragen kommt die Stornogebühr bei einem tragischen Unglück, Tod oder durch höhere Gewalt.  

Sollte ein gebuchter Kurs seitens HAJ-Records abgesagt werden, wird die bereits geleistete Anzahlung bzw. der Kursbeitrag voll rückerstattet.

 

8.    PRODUKTIONEN

Die Produktion beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt nach Zustandekommen des Vertrages und geleisteter Anzahlung. HAJ-Records übernimmt keine Verantwortung für von Kunden mangelhaft angelieferte Daten, Audiofiles oder Aufnahmen. Buchungen von Sprechern und Musikern, die HAJ-Records im Namen des Kunden durchführt, können auch ohne vorangegangenem Schriftverkehr erfolgen. Daraus resultierende Aufnahmetermine sind für den Kunden verbindlich. Für ausgefallene oder verschobene Termine, deren Ursache nicht das Tonstudio selber ist, übernimmt es auch keine Verantwortung. Die Bezahlung von Ausfallshonoraren geht in solchen Fällen zur Gänze zu Lasten des Kunden.

 

 

8.1 Abnahme durch den Kunden

Die technische Gestaltung der Aufnahme obliegt dem Tonstudio, die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt durch Vorführung, Übermittlung eines Referenztonträgers oder digitaler Bereitstellung von Referenzfiles (WAV, MP3, ...). Fertige Aufnahmen - insbesondere Spots - müssen vom Kunden abgenommen und zum Versand frei gegeben werden. Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen Qualität. Etwaige Beanstandungen (oder Mängelrügen) sind längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe dem Tonstudiobetrieb bekannt zu geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. 

 

8.2 Änderungen

Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Tonträgers Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Tonstudiobetrieb ist verpflichtet und allein berechtigt Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des Auftraggebers zu einer anderen Kalkulation als der vor Produktionsbeginn genehmigten führt. 

Bei Produktionen ist ab einer gewissen Revisionsanzahl eine Änderungsgebühr zu leisten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der zu leistenden Änderung.

 

8.3 Lieferfrist

Lieferfristen oder Termine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen entbindet den Auftraggeber nicht von der Abnahmepflicht.
Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der Auftraggeber. Der Tonstudiobetrieb ist nicht verpflichtet, das Originaltonmaterial aufzubewahren. 

 

9.    URHEBERRECHTE/ VERWERTUNGSRECHTE

Alle vom Tonstudio gelieferten und produzierten Waren, sowie Rechte aus Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung Eigentum von HAJ-Records. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des aufrechten Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne schriftliche Einwilligung von HAJ-Records unzulässig und unwirksam. Der Kunde erhält erst nach vollständiger Bezahlung die entsprechenden Nutzungsrechte.Einschränkungen gibt es diesbezüglich bei Musikkompositionen, Musikproduktionen, Musikbearbeitungen, Remixes u.ä.: Hier werden die Nutzungsrechte gesondert verrechnet und sind in der Regel zeitlich und örtlich begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Tonstudio jeden weiteren Einsatz außerhalb der erworbenen Nutzungsrechte zu melden und die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. 

10. NUTZUNGSRECHTE

Medien (Bilder, Videos oder Audioaufnahmen/ -spuren) die von HAJ-Records während eines Kurses zur Verfügung gestellt werden, sowie Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen, die im Zuge der Kurseinheiten von Kunden aufgenommen werden, dienen ausschließlich zu Schulungszwecken. Kunden ist es ausnahmslos untersagt, diese Aufnahmen zu veröffentlichen, kommerziell zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Es sei denn, der Urheberrechtsinhaber gibt seine ausdrückliche Genehmigung.

 

11. DATENSCHUTZ

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, zum Zwecke der Erfüllung des mit HAJ-Records geschlossenen Vertrages verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit schriftlich oder per E-Mail an HAJ-Records, ohne Angabe von Gründen, widerrufen. 

 

12. FIRMENSITZ/ SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort für Dienstleistungen und Zahlungen ist der Sitz von HAJ-Records (Johann-Michael-Prunnerstraße 11, 4651 Stadl-Paura). Alle Streitigkeiten mit dem Unternehmen sind vor dem für 4651 Stadl-Paura zuständigen Gerichts auszutragen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung tritt jene, die nach dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

13.  AGB FÜR HOCHZEITEN/ DJ-AUFTRITTE

13.1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen HAJ-RECORDS und dem Kunden für die Erbringung von DJ-Dienstleistungen. Abweichende Regelungen werden für HAJ-RECORDS nur verbindlich, wenn sie schriftlich vor Vertragsabschluss vereinbart wurden. Während der Veranstaltung muss es eine Ansprechperson für den DJ geben – zum Beispiel Trauzeuge/in, falls kurzfristige Fragen auftauchen sollten.

 

13.1.1 Auf- und Abbau/ Parken

Der DJ braucht ca. je 45 Minuten für den Auf- und Abbau des Equipments. Für das Ein- und Ausladen des Equipments ist für eine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Ein PKW-Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsorts ist vom Kunden zu gewährleisten.

Der Kunde muss sicherstellen, dass der DJ ausreichend Platz hat, um sein Equipment aufzubauen. Für die notwendigen (abgesicherten) Stromquellen ist ebenfalls zu sorgen. Der Arbeitsplatz des DJs muss gegebenenfalls vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt sein. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird die volle Gage des Vertrags fällig.

Der DJ darf, im Bedarfsfall, eine zweite Person als Unterstützung zum Auftritt mitnehmen. Dies wird dem Kunden zeitgerecht mitgeteilt.

 

13.1.2 Kilometergeld/ Hotel/ Verpflegung

Ab einer Distanz von 100 km vom Firmensitz wird ein Kilometergeld in der Höhe von 0,46 EUR in Rechnung gestellt. Darüber hinaus ist dem DJ, ab einer Distanz von über 100 km zum Firmensitz, ein Hotelzimmer in einem nahegelegenen Hotel oder Gasthof (min. 3 Sterne) zur Verfügung zu stellen.

Getränke sowie eine warme Mahlzeit sind dem DJ ab seinem Eintreffen in der Location zur Verfügung zu stellen.

13.1.3 Spielzeiten

Die reguläre Spielzeit des DJs beträgt 6 Stunden (21:00-03:00 oder 22:00-04:00) – abweichende Spielzeiten müssen im Vorfeld abgesprochen werden.

Sollten in der gebuchten Zeit viele Spiele, Ansprachen oder Brautstehlen stattfinden, ändert das nichts am Ende der vereinbarten Spielzeit.

 

13.2 Vertragsabschluss

Der Kunde verwendet für die Auftragserteilung das von HAJ-RECORDS bereitgestellte Auftragsformular. Er hat darin vollständige und richtige Angaben zu machen, insbesondere über seinen Namen und seiner Anschrift. HAJ-RECORDS darf nicht vollständig ausgefüllte Formulare und ohne Formular erteilte Aufträge zurückzuweisen.

Durch Übermittlung des unterschriebenen Angebots seitens des Kunden, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kunden und HAJ-RECORDS zustande. 
Das Angebot stellt somit auch den verbindlichen Booking-Vertrag dar.

 

13.3 Dienstleistung

Der Kunde gibt jene veranstaltungsbezogenen Daten bekannt, die HAJ-RECORDS für die Erbringung der Dienstleistung benötigt. Davon umfasst sind insbesondere: Datum, Zeit, Ort, Art und Dauer der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer sowie Musikwünsche. 

 

13.3.1 Musikwünsche

Die Musikwünsche werden in die Setliste eingearbeitet und müssen bis 7 Tage vor dem Auftritt in Form von einer Spotify Playlist oder Excel Liste dem DJ bekanntgegeben werden. 

 

13.3.2 Genres

Die bedienten Genres sind die 70er, 80er und 90er gemischt mit den Hits von heute. Auf Wunsch wird auch Club bzw. Festival Sound gemischt mit Hip-Hop und R’n’B gespielt.

13.3.3 Equipment

Das Equipment des DJs umfasst 1x DJ Pult inkl. weißem oder schwarzem Abdecktuch, 1x Laptop inkl. Zubehör, 2x Pioneer Nexus 2 CDJ Player, 1x Pioneer DMJ 900 Nexus 2 Mischer, 1x Monitorbox, PA Anlage für bis zu 2500 Leute, 2x Floorbars, 1x Laser, 1x Nebelmaschine, 1x Head Lights und diverse Kabeln und Befestigungsmöglichkeiten.

 

13.3.4 Licht

Die Lichtshow beinhaltet, neben Headlights und 2 Floorbars, auch einen Laser der Klasse 3, welcher nicht auf das Publikum, sondern an die Decke gerichtet wird. Dieser Laser kann unter Umständen zu epileptischen Anfällen führen. Daher wird die Verwendung beim Vorgespräch und am Veranstaltungstag selbst besprochen. Alle Sicherheitsmaßnahmen werden eingehalten, da ein Notausschalter vorhanden ist.

Mit Unterfertigung des Angebots bestätigt der Kunde, über den Laser in Kenntnis gesetzt worden zu sein. 

 

13.3.5 Moderation

Es besteht die Möglichkeit, dass der DJ den Anschnitt der Hochzeitstorte und den Hochzeitstanz anmoderiert. Spiele werden nicht vom DJ moderiert. Ein Mikrofon wird während der Auftrittsdauer zur Verfügung gestellt.

 

13.4 Preise und Zahlung

Sämtliche Preise sind in Euro (€) angegeben.

HAJ-RECORDS ist berechtigt, Vorauskassa oder Vorschüsse zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, ist HAJ-RECORDS zur Stornierung berechtigt. 

In diesem Fall ist HAJ-RECORDS zur Verrechnung von Stornogebühren berechtigt.

Die 6 Stunden Pauschale wird mit 1500 EUR verrechnet. 

Bei Spielbeginn ab Mitternacht bis max. 04:00 wird ebenfalls die 6 Stunden Pauschale verrechnet.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Verlängerungsstunden zu je 100 EUR pro Stunde zu buchen.
Alle erbrachten Leistungen von HAJ-RECORDS sind auf der Rechnung festgehalten.

Bei Barzahlung ist der Gesamtbetrag am Veranstaltungstag vor Spielbeginn zu entrichten (nur 100€ Scheine) – bei Online Überweisung ist der Gesamtbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum (=Veranstaltungsdatum) fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden 1% des Gesamtbetrags Verzugszinsen pro Monat in Rechnung gestellt.

 

13.5. Änderungen und Storno

Der Kunde verpflichtet sich Änderungen der Veranstaltungsdaten umgehend bekannt zu geben.

Der Kunde kann seine Buchung schriftlich stornieren. In jedem Fall einer Stornierung ist HAJ-RECORDS berechtigt, folgende Entgelte in Rechnung zu stellen: 

Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag 50% der Gage

Bis 07 Tage vor dem Veranstaltungstag 80% der Gage 

Absage am gebuchten Veranstaltungstag 100% der Gage

Verabsäumt der Kunde die schriftliche Stornierung, ist HAJ-RECORDS berechtigt, das gesamte vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen.

 

13.6. Haftung 

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Der DJ hält sich an die gesetzlichen Lautstärke-Bestimmungen für Veranstaltungen und führt ein Dezibel Messgerät mit.

Für Schäden am gesamten Equipment (siehe Punkt 3.3, 3.4) vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Kunde. 

Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 

Sollte der Kunde die Veranstaltung aus irgendeinem Grund abbrechen, wird die gesamte Gage in Rechnung gestellt.

Bei Abbruch der Dienstleistung durch den DJ (plötzliche Krankheit, Unfall, etc.) werden nur die bereits geleisteten Stunden verrechnet.

 

13.7 Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, zum Zwecke der Erfüllung des mit HAJ-RECORDS geschlossenen Vertrages verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit schriftlich oder per E-Mail an HAJ-RECORDS ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 

13.7.1 Fotos/ Videos

Der DJ darf selbstgemachte Fotos und Videos des Auftritts (keine namentlichen Erwähnungen) für die Eigennutzung (Homepage/ Social Media) verwenden (zutreffendes bitte ankreuzen):     

O JA   O NEIN

 

13.8 Optionale Zusatzleistungen

Es besteht die Möglichkeit sich einen individuellen Hochzeitssong kreieren zu lassen. 

Genauere Informationen sind auf www.haj-records.com zu finden.

Darüber hinaus kann auch ein Hochzeitsfotograf gebucht werden, um all die schönen Momente an diesem besonderen Tag für immer festzuhalten.

 

13.9 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz von HAJ-RECORDS. Alle Streitigkeiten mit dem Unternehmen sind vor dem für 4651 Stadl-Paura zuständigen Gerichts auszutragen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung tritt jene, die nach dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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